Im Wissenschaftspark Kiel ist die Bürogemeinschaft Bioplan (Biologische Gutachten und Planungen) durch Dipl. – Biol. Stefan Wriedt vertreten. Das Tätigkeitsfeld des Gutachterbüros liegt im Bereich der angewandten Biologie und der Landschaftsplanung. In der Bürogemeinschaft sind an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein vier Biologen organisiert.
Haupttätigkeitsfelder sind biologische Begleituntersuchungen z. B. zu Straßenbau- und Sandabbauvorhaben, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Windenergieprojekten und städtebaulichen Planungen (UVS, LBP, GOP, FFH-Vor- und -Verträglichkeitsprüfungen etc.). Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange, insbesondere der Vogel- und Fledermausschutz, müssen z. B. beim Ausbau der Windenergienutzung (Errichtung oder Repowering) besondere Beachtung finden. Hintergrund ist die Empfindlichkeit bestimmter Vogel- und Fledermausarten gegenüber Windenergieanlagen (Kollisionsrisiko, Scheuchwirkung, etc.). Daher ist bei der Planung von Windparks häufig eine Erfassung dieser Tiergruppen erforderlich. Mit tierökologischen Fachgutachten für Windenergieprojekte beschäftigen wir uns seit nunmehr über zwanzig Jahren.
Darüber hinaus sind auch artenschutzrechtliche Fachbeiträge für unterschiedlichste Planungen und Vorhaben (Bebauungspläne, Straßenbau, Windenergieplanung, Gebäudesanierung, Gebäudeabbruch, Baumfällungen, etc.) ein maßgeblicher Bestandteil unserer Arbeit. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beurteilt die möglichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aus artenschutzrechtlicher Sicht. Hierbei ist zu prüfen, ob Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) ausgelöst werden können und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen (Tötung, Verletzung, Störung, etc.) zu vermeiden.